Jugendschutzordnung des DJK-Sportfreunde 1924 Eppstein-Flomersheim e.V.
1. Grundsatz und Zielsetzung
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist ein zentrales Anliegen der DJK-Sportfreunde 1924 Eppstein-Flomersheim e.V. Wir bekennen uns dazu, jungen Menschen einen sicheren Raum für ihre Entwicklung zu bieten. Diese Ordnung dient als verbindliche Leitlinie für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter sowie Mitglieder.
2. Verhaltensregeln im Vereinsalltag
Alle Betreuer verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Wesentliche Punkte sind:
- Transparenz: Trainingseinheiten und Proben sind grundsätzlich öffentlich oder für Erziehungsberechtigte einsehbar. Einzeltraining hinter verschlossenen Türen ist zu vermeiden.
- Körperkontakt: Berührungen (z. B. Hilfestellung im Sport) müssen sport- bzw. fachspezifisch begründet sein und dürfen das Schamgefühl nicht verletzen.
- Privatsphäre: Dusch- und Umkleidesituationen werden respektvoll gestaltet. Betreuer betreten Umkleiden erst nach Vorankündigung und halten sich dort nicht länger als nötig auf.
3. Umgang mit Suchtmitteln (Alkohol, Tabak, Cannabis)
Der Verein setzt die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) strikt um:
- Rauchverbot: Während der Jugendarbeit herrscht für Betreuer eine Vorbildfunktion; das Rauchen vor Jugendlichen ist zu unterlassen.
- Alkohol: Die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist untersagt. Bei Vereinsfesten wird auf eine strikte Trennung und Kontrolle geachtet.
- Cannabis: Gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in und in Sichtweite von Sportstätten/Jugendeinrichtungen verboten.
4. Prävention durch Personalauswahl
Um die Eignung der Betreuer sicherzustellen, legt der Verein Wert auf folgende Maßnahmen:
- Erweitertes Führungszeugnis: Alle Personen, die regelmäßig Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder ausbilden, müssen in regelmäßigen Abständen (z. B. alle 3 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Selbstverpflichtung: Neue Betreuer unterschreiben bei Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Verhaltenskodex zum Kinderschutz.
5. Intervention bei Verdachtsfällen
Sollten Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, greift folgender Stufenplan:
1. Wahrnehmung: Dokumentation von Beobachtungen (sachlich und neutral).
2. Beratung: Einbezug der Vorstandschaft des Vereins.
3. Externer Rat: Kontakt zu Fachberatungsstellen oder dem Jugendamt (anonyme Fallberatung).
4. Maßnahmen: Schutz des Kindes hat Priorität vor der Aufklärung gegenüber dem Beschuldigten.