Datenschutzordnung der DJK-Sportfreunde 1924 Eppstein-Flomersheim e.V.
1. Allgemeines
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende Daten auf:
- Stammdaten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum.
- Kontaktdaten: Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
- Bankdaten: IBAN, Kontoinhaber (für den Beitragseinzug).
- Funktionsdaten: Eintrittsdatum, Abteilung, Ehrungen, Lizenzen.
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Satzungszwecks und zur Mitgliederverwaltung. Dies umfasst:
- Die Einziehung der Mitgliedsbeiträge.
- Die Organisation des Sport- oder Übungsbetriebs.
- Die Einladung zu Mitgliederversammlungen.
- Die Meldung an Dachverbände (z. B. Landessportbund), sofern dies zur Teilnahme am Spielbetrieb oder zur Versicherung erforderlich ist.
4. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt nur:
- Wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- An Dachverbände im Rahmen der Meldepflichten.
- An Bankinstitute zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
- Wichtig: Ein Verkauf von Mitgliederdaten an Werbepartner oder sonstige Dritte ist strikt untersagt.
5. Veröffentlichung von Fotos und Berichten
Der Verein informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über seine Aktivitäten (Homepage, Social Media, Lokalpresse).
- Dabei können personenbezogene Daten (z. B. Name, Platzierung bei Wettkämpfen) und Fotos veröffentlicht werden.
- Jedes Mitglied hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Daten und Fotos für die Zukunft zu widersprechen. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
6. Datensicherheit und Vertraulichkeit
Alle Personen, die im Verein Zugang zu personenbezogenen Daten haben (z. B. Vorstand, Kassenwart, Trainer), sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Daten sind durch technische Maßnahmen (Passwörter, Zugriffsbeschränkungen) gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
7. Löschung von Daten
Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sobald sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr erforderlich sind. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z. B. 10 Jahre für Buchungsbelege aus steuerrechtlichen Gründen) bleiben hiervon unberührt.
8. Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf:
- Auskunft über die gespeicherten Daten.
- Berichtigung unrichtiger Daten.
- Löschung (sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht).
- Widerspruch gegen bestimmte Formen der Datenverwendung.